Nutzen für die Mitarbeiter

Nutzen für die Mitarbeiter

KRANKENVERSICHERUNG

Die Mitarbeiter und Angehörige erhalten ab dem ersten Tag des auf die Einstellung folgenden Monats eine Kranken- und Zahnversicherung. Marlow Industries übernimmt den gesamten Arbeitnehmeranteil und ungefähr 60 Prozent der Krankenversicherung der Angehörigen. Der Arbeitnehmer übernimmt die Versicherung der Angehörigen und zahlt per unversteuerten Gehaltsabzug. Marlow Industries bietet eine PPO als Gesundheitsversicherung an.

LEBENSVERSICHERUNG

Marlow Industries bietet jedem Mitarbeiter eine Lebensversicherung auf der Grundlage des zweifachen jährlichen Verdienstes. Marlow übernimmt die vollen Kosten dieser Abdeckung, die am Geburtstag des Mitarbeiters fällig wird. Die Mitarbeiter können auch eine Lebensversicherung für sich und ihre Angehörigen mit einer von ihnen gewählten Laufzeit abschließen. Die Kosten der Lebensversicherung variieren je nach Alter und werden durch Abzug vom Gehalt gezahlt.

KURZE UND LANGFRISTIGE ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Marlow Industries bietet jedem Mitarbeiter beides an, eine kurz- und eine langfristige Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Marlow Industries übernimmt hierfür die Kosten. Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit wird vom Unternehmen selbst versichert. Sie läuft 12 Wochen. Die langfristige Arbeitsunfähigkeitsversicherung stellt eine Versicherungsleistung in Höhe von 66,67 Prozent des Gehalts auf der Grundlage des Jahresverdienstes zur Verfügung.

AUSGLEICHSVERSICHERUNG DES MITARBEITERS

Marlow Industries bietet allen Mitarbeitern eine Ausgleichsversicherung an und übernimmt hierfür die gesamten Kosten. Diese Versicherung stellt eine medizinische Versorgung und eine Einkommenserstattung in Höhe von 70-75 des Jahresverdienstes zur Verfügung.

COBRA-VERSICHERUNG/ FORTSETZUNG DER ABDECKUNG DES GESUNDHEITSPLANS

BEIHILFE FÜR UNTERRICHT

Die Beihilfe für Unterricht steht allen Mitarbeitern bei Einstellung zur Verfügung. Die Mitarbeiter müssen an einer zugelassenen Universität eingeschrieben sein oder den Unterricht an einer Berufsschule besuchen, um ihre Karriere im Unternehmen voranzubringen. Mit der Beihilfe für Unterricht von Marlow Industries werden alle Unterrichtskosten und Gebühren auf der Grundlage der Sätze von UT-Dallas erstattet. Die Erstattung erfolgt für Bücher in Höhe von $75 pro Lehrgang.

401(k) PLAN/ GEWINNANTEIL

Marlow Industries, eine Tochtergesellschaft der II-VI Incorporated, bietet ein 401(k)-Programm, wo Sie auf das Sparkonto für die Pensionierung unversteuert Beiträge einzahlen können. Der 401(k)-Plan greift, wenn das Arbeitsverhältnis bereits ein Jahr besteht. Das Unternehmen zahlt 75 Prozent der ersten 2 Prozent, 50 Prozent der nächsten 2 Prozent und 25 Prozent der folgenden 2 Prozent der Ersparnisse jedes Mitarbeiters in diesem Plan. Die Beiträge zum 401(k) werden entsprechend einem gestaffelten Beteiligungsplan geleistet. Bei einem sechs Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Mitarbeiter zu 100 Prozent beteiligt. Ein Mitarbeiter zahlt sofort Beiträge in den 401(k)-Plan ein.

ABSCHNITT 125 FLEXIBLER UNTERSTÜTZUNGSPLAN

Der flexible Unterstützungsplan bietet die Möglichkeiten, durch Abzug vom Gehalt Geld zurückzulegen, um Gesundheitskosten zu übernehmen, die nicht von der Versicherung von Marlow Industries übernommen werden. Geld für eine Tagesstätte für Angehörige oder die Prämie für die Krankenversicherung können im Rahmen dieses Planes ebenfalls zurückgelegt werden. Die gesamten Ersparnisse sind unversteuert.

URLAUB / FREIZEIT / PERSÖNLICHE TAGE

Das Unternehmen gewährt zehn (10) bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

Neu eingestellten Mitarbeitern wird Urlaub gewährt. Er ist im Geschäftsjahr ihrer Einstellung zu nehmen. Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses können bis zu 10 Urlaubstage auflaufen. Sie sind im folgenden Geschäftsjahr zu nehmen. Nach einem fünf Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis kommen pro Geschäftsjahr 15 Tage hinzu, und nach 15 Jahren 20 Tage pro Jahr.

Alle nicht befreiten Mitarbeiter erhalten pro Jahr drei persönliche Tage. Diese Tage stehen zu Beginn des Geschäftsjahres zur Verfügung und können in Steigerungen von vier Stunden genommen werden. Alle nicht in Anspruch genommene Zeit wird dem Mitarbeiter am Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt.